Mittwoch, 2. September 2026
Minijob 2027: Neue Verdienstgrenze – so viel darfst du ab Januar verdienen
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Minijob 2027: Neue Verdienstgrenze – so viel darfst du ab Januar verdienen

Für Millionen Minijobber ändert sich zum Jahreswechsel erneut die Verdienstgrenze. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze von derzeit 603 Euro auf 633 Euro pro Monat.

Grund dafür ist die nächste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser steigt Anfang 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.

Die höhere Minijob-Grenze ist bereits beschlossen und keine Prognose. Wer aktuell einen Minijob ausübt, kann damit ab Januar grundsätzlich 30 Euro mehr pro Monat verdienen, ohne allein deshalb den Minijob-Status zu verlieren.

Doch wie viel darf man 2027 insgesamt verdienen, wie viele Stunden darf man arbeiten und was passiert, wenn die 633-Euro-Grenze überschritten wird?

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 beträgt die monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob 633 Euro.

Damit entwickelt sich die Grenze wie folgt:

Jahr Mindestlohn Minijob-Grenze
2025 12,82 € 556 €
2026 13,90 € 603 €
2027 14,60 € 633 €

Auf das gesamte Jahr gerechnet ergibt sich 2027 grundsätzlich eine Verdienstgrenze von 7.596 Euro.

Die Erhöhung betrifft sowohl gewerbliche Minijobs als auch Minijobs in Privathaushalten.

Warum steigt die Minijob-Grenze auf 633 Euro?

Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt.

Steigt der Mindestlohn, erhöht sich deshalb automatisch auch die Verdienstgrenze.

Die Berechnung erfolgt nach einer gesetzlich festgelegten Formel:

Mindestlohn × 130 ÷ 3

Das Ergebnis wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.

Da der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigt, ergibt sich daraus die neue Minijob-Grenze von 633 Euro.

Der Hintergrund der Regelung ist einfach: Minijobber sollen trotz steigenden Mindestlohns weiterhin ungefähr zehn Stunden pro Woche arbeiten können, ohne dadurch automatisch aus dem Minijob herauszufallen.

Wie viele Stunden darf man im Minijob 2027 arbeiten?

Wer genau den gesetzlichen Mindestlohn von 14,60 Euro erhält, kann weiterhin ungefähr 43 Stunden pro Monat beziehungsweise rund zehn Stunden pro Woche arbeiten.

Eine feste gesetzliche Stundenbegrenzung für Minijobs gibt es allerdings nicht.

Entscheidend ist der Verdienst.

Wer einen höheren Stundenlohn erhält, darf entsprechend weniger Stunden arbeiten, wenn die Beschäftigung weiterhin als Minijob gelten soll.

Beispiele:

Stundenlohn Mögliche Arbeitszeit im Monat ungefähr
14,60 € 43 Stunden
15 € 42 Stunden
16 € 39 Stunden
18 € 35 Stunden
20 € 31 Stunden

Die 633-Euro-Grenze bezieht sich also auf den durchschnittlichen regelmäßigen Verdienst und nicht auf eine bestimmte Zahl an Arbeitsstunden.

Darf man im Minijob auch mehr als 633 Euro verdienen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

Ein einzelner Monat mit mehr als 633 Euro bedeutet nicht automatisch, dass der Minijob verloren geht.

Bei schwankendem Verdienst kann in einzelnen Monaten mehr verdient werden, wenn der regelmäßige Gesamtverdienst weiterhin innerhalb der zulässigen Grenze liegt.

Zusätzlich gibt es eine Ausnahme für ein unvorhersehbares und gelegentliches Überschreiten.

Ein Beispiel wäre eine kurzfristige Krankheitsvertretung für einen Kollegen.

Nach den derzeitigen Regeln darf die Verdienstgrenze dabei:

  • maximal in zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres unvorhersehbar überschritten werden,
  • und der Verdienst darf in diesen Monaten höchstens das Doppelte der monatlichen Minijob-Grenze betragen.

Übertragen auf 2027 wären damit bei einem entsprechenden unvorhersehbaren Überschreiten grundsätzlich bis zu 1.266 Euro in einem solchen Monat möglich.

Eine bewusst eingeplante regelmäßige Mehrarbeit fällt nicht unter diese Ausnahme.

Was passiert, wenn ich regelmäßig mehr als 633 Euro verdiene?

Liegt der regelmäßige durchschnittliche Monatsverdienst über 633 Euro, handelt es sich grundsätzlich nicht mehr um einen Minijob.

Dann kann stattdessen ein Midijob vorliegen.

Nach aktuellem Stand beginnt der Übergangsbereich 2027 bei:

633,01 Euro pro Monat

Die obere Midijob-Grenze liegt derzeit bei 2.000 Euro monatlich.

Im Midijob besteht Sozialversicherungspflicht. Arbeitnehmer profitieren innerhalb des Übergangsbereichs allerdings von reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung.

Ein regelmäßiger Verdienst von beispielsweise 700 oder 900 Euro führt also nicht automatisch dazu, dass plötzlich die vollen Sozialversicherungsbeiträge wie bei einem deutlich höheren Gehalt anfallen.

Zählen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zur Minijob-Grenze?

Das kann der Fall sein.

Für die Beurteilung eines Minijobs zählt nicht ausschließlich das normale Monatsgehalt. Auch regelmäßig zu erwartende Sonderzahlungen müssen bei der Prognose des Jahresverdienstes berücksichtigt werden.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld
  • vertraglich garantierte Bonuszahlungen
  • regelmäßige Prämien

Arbeitgeber sollten deshalb nicht einfach 633 Euro Monatslohn vereinbaren und zusätzlich jedes Jahr ein garantiertes Weihnachtsgeld zahlen, ohne die Auswirkungen auf die Verdienstgrenze zu prüfen.

Entscheidend ist der regelmäßig zu erwartende Gesamtverdienst.

Kann ich 2027 mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

Grundsätzlich ja.

Wer keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, kann mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausüben.

Die Verdienste werden jedoch zusammengerechnet.

2027 dürfen die verschiedenen Minijobs zusammen grundsätzlich die Grenze von 633 Euro durchschnittlich pro Monat nicht überschreiten.

Beispiel:

  • Minijob A: 300 Euro
  • Minijob B: 300 Euro
  • Gesamt: 600 Euro

Die Grenze wird eingehalten.

Anders sieht es bei:

  • Minijob A: 400 Euro
  • Minijob B: 300 Euro
  • Gesamt: 700 Euro

aus. Hier wäre die Minijob-Grenze grundsätzlich überschritten.

Was gilt bei einem Minijob neben dem Hauptjob?

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung darf grundsätzlich ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden.

Dieser erste Minijob wird nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet.

Wer neben seiner Hauptbeschäftigung jedoch einen zweiten Minijob aufnimmt, sollte vorsichtig sein. Der zusätzliche Minijob wird grundsätzlich mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und kann dadurch sozialversicherungspflichtig werden.

Die Höhe von 633 Euro bedeutet deshalb nicht, dass Arbeitnehmer neben ihrem Hauptjob beliebig viele einzelne Minijobs bis zu dieser Grenze ausüben können.

Muss mein Arbeitgeber den Lohn 2027 erhöhen?

Wer bislang weniger als 14,60 Euro brutto pro Stunde verdient und unter den gesetzlichen Mindestlohn fällt, muss ab dem 1. Januar 2027 mindestens diesen Stundenlohn erhalten.

Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobber.

Arbeitgeber sollten daher rechtzeitig prüfen:

  • vereinbarten Stundenlohn
  • monatliche Arbeitszeit
  • regelmäßige Sonderzahlungen
  • erwarteten Jahresverdienst
  • Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung

Auch die Arbeitszeiten von Minijobbern müssen grundsätzlich dokumentiert werden.

Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

Der allgemeine Mindestlohn gilt für den Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland, es bestehen allerdings Ausnahmen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Auszubildende
  • bestimmte Praktikanten
  • ehrenamtlich Tätige
  • Selbstständige
  • bestimmte Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg

Für normale Minijobber gilt der gesetzliche Mindestlohn dagegen grundsätzlich genauso wie für andere Arbeitnehmer.

Minijobber dürfen 2027 bis zu 633 Euro verdienen

Die wichtigste Änderung steht bereits fest: Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze von 603 auf 633 Euro pro Monat.

Gleichzeitig erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.

Die wichtigsten Zahlen für 2027:

  • Mindestlohn: 14,60 Euro pro Stunde
  • Minijob-Grenze: 633 Euro monatlich
  • reguläre Jahresgrenze: 7.596 Euro
  • Arbeitszeit bei Mindestlohn: rund 43 Stunden monatlich
  • Midijob: grundsätzlich ab 633,01 Euro

Wer bereits einen Minijob hat, muss deshalb nicht automatisch weniger arbeiten. Genau dafür steigt die Verdienstgrenze gemeinsam mit dem Mindestlohn.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten vor dem Jahreswechsel trotzdem überprüfen, ob Arbeitszeit und Gehalt weiterhin zusammenpassen – insbesondere dann, wenn zusätzlich Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder andere regelmäßige Zahlungen vorgesehen sind.

Regina Meissner

Regina Meissner

Autor:in bei HP Media

Beiträge von Regina Meissner. Alle Artikel werden vor Veröffentlichung redaktionell geprüft.

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