Für Millionen Autofahrer läuft der verpflichtende Führerscheinumtausch weiter. Der nächste wichtige Stichtag ist der 19. Januar 2027. Betroffen sind diesmal vor allem Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.
Wer einen solchen Führerschein besitzt, sollte sich rechtzeitig um einen Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde kümmern. Besonders kurz vor Ablauf der Frist können Termine knapp werden.
Wichtig: Beim Pflichtumtausch geht es lediglich um das Führerscheindokument. Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Eine neue Fahrprüfung oder eine erneute theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
Wer muss seinen Führerschein bis Januar 2027 umtauschen?
Entscheidend ist bei den aktuell betroffenen Kartenführerscheinen nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Bis zum 19. Januar 2027 müssen grundsätzlich Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Das Ausstellungsdatum findet sich auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a.
Die aktuellen Fristen sehen so aus:
| Ausstellungsjahr | Umtausch spätestens bis |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | Frist bereits am 19. Januar 2026 abgelaufen |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Eine wichtige Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen ihren alten Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Warum müssen alte Führerscheine überhaupt umgetauscht werden?
Hinter dem Pflichtumtausch steht eine EU-weite Vereinheitlichung der Führerscheindokumente.
Bis spätestens 19. Januar 2033 sollen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Pkw- und Motorradführerscheine durch ein einheitliches und fälschungssichereres EU-Dokument ersetzt worden sein.
Ziel ist unter anderem, dass innerhalb der Europäischen Union langfristig einheitliche Führerscheindokumente verwendet werden und Passbilder sowie Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.
Die gestaffelten Umtauschfristen sollen verhindern, dass Millionen Führerscheininhaber gleichzeitig neue Dokumente beantragen.
Wo sehe ich, wann mein Führerschein ausgestellt wurde?
Bei einem Kartenführerschein ist das relevante Datum einfach zu finden.
Auf der Vorderseite befindet sich das Feld 4a. Dort steht das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments.
Steht dort beispielsweise:
15.06.2003
gehört der Führerschein zur Gruppe 2002 bis 2004 und muss spätestens bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
Nicht verwechselt werden sollte dieses Datum mit dem Zeitpunkt, an dem die eigentliche Fahrerlaubnis erstmals erworben wurde.
Für die aktuelle Umtauschgruppe zählt das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins.
Was braucht man für den Führerscheinumtausch?
Der Aufwand hält sich normalerweise in Grenzen.
Für den Umtausch werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Antrag auf Führerscheinumtausch
- gegebenenfalls weitere Unterlagen der zuständigen Behörde
Der Antrag wird normalerweise bei der Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise Führerscheinstelle am aktuellen Wohnort gestellt.
Die Bundesregierung empfiehlt, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren.
Was kostet der Führerscheinumtausch 2027?
Für den normalen Pflichtumtausch müssen Autofahrer mit Kosten von ungefähr 25 Euro rechnen.
Hinzu kommen gegebenenfalls die Kosten für das biometrische Passfoto sowie mögliche zusätzliche Gebühren, beispielsweise wenn das neue Dokument direkt nach Hause geschickt werden soll.
Das Bundesportal nennt für den Umtausch in den neuen EU-Kartenführerschein Kosten von etwa 25 Euro.
Damit können die tatsächlichen Gesamtkosten je nach Behörde und Passfoto etwas höher ausfallen.
Muss ich beim Führerscheinumtausch eine neue Prüfung machen?
Nein.
Der Pflichtumtausch ist keine erneute Führerscheinprüfung.
Es handelt sich lediglich um einen Austausch des Dokuments. Die bereits bestehende Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich erhalten.
Für normale Pkw- und Motorradführerscheine sind beim regulären Pflichtumtausch deshalb weder:
- eine neue Theorieprüfung,
- eine praktische Fahrprüfung,
- eine ärztliche Untersuchung
- noch ein neuer Sehtest
notwendig.
Auch die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Fahrerlaubnis selbst durch den Dokumententausch unverändert bestehen bleibt.
Was passiert mit meinen bisherigen Führerscheinklassen?
Durch den Pflichtumtausch sollen vorhandene Fahrberechtigungen grundsätzlich nicht einfach verloren gehen.
Alte Fahrerlaubnisklassen werden beim Umtausch in die heute geltenden EU-Fahrerlaubnisklassen übertragen.
Gerade bei sehr alten Fahrerlaubnissen können anschließend verschiedene Schlüsselzahlen auf dem neuen Führerschein stehen. Diese dokumentieren besondere oder aus früheren Fahrerlaubnisklassen übernommene Berechtigungen.
Wer einen alten Führerschein mit umfangreicheren Klassen besitzt, sollte den neuen Führerschein nach Erhalt deshalb kontrollieren.
Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht rechtzeitig umtausche?
Wer die vorgeschriebene Frist verpasst, verliert dadurch bei einem normalen Pkw- oder Motorradführerschein nicht automatisch seine Fahrerlaubnis.
Das Dokument entspricht dann allerdings nicht mehr den geltenden Vorgaben.
Wer mit einem nicht rechtzeitig umgetauschten Führerschein kontrolliert wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Laut Bundesregierung kann dafür ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig werden.
Die Behörden können anschließend außerdem verlangen, dass ein gültiges Dokument vorgelegt wird.
Gerade bei Fahrten ins Ausland sollte der Umtausch deshalb nicht aufgeschoben werden.
Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?
Der neue Führerschein ist nicht mehr unbegrenzt gültig.
Nach dem Umtausch beträgt die Gültigkeit des neuen Führerscheindokuments 15 Jahre. Anschließend muss ein neues Dokument beantragt werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass alle 15 Jahre eine neue Fahrprüfung notwendig wird.
Ähnlich wie beim Personalausweis geht es in erster Linie um die Aktualisierung des Dokuments und des Fotos.
Für Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, gilt diese 15-jährige Befristung bereits.
Was gilt für alte Papierführerscheine?
Die meisten Besitzer alter grauer oder rosa Papierführerscheine hätten ihren Führerschein inzwischen bereits umtauschen müssen.
Für diese Dokumente wurden die Fristen anhand des Geburtsjahres festgelegt.
| Geburtsjahr | Umtauschfrist |
|---|---|
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | bereits abgelaufen |
| 1959 bis 1964 | bereits abgelaufen |
| 1965 bis 1970 | bereits abgelaufen |
| 1971 oder später | bereits abgelaufen |
Wer noch einen alten Papierführerschein besitzt und nicht unter die Ausnahme für vor 1953 Geborene fällt, sollte den Umtausch daher möglichst schnell nachholen.
Führerschein 2002 bis 2004? Jetzt Termin vereinbaren
Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, hat noch bis zum 19. Januar 2027 Zeit für den Pflichtumtausch.
Die wichtigsten Punkte noch einmal im Überblick:
- betroffen: Kartenführerscheine aus 2002 bis 2004
- Frist: 19. Januar 2027
- Kosten: etwa 25 Euro plus Passfoto
- neue Fahrprüfung: nein
- ärztliche Untersuchung: nein
- neuer Führerschein gültig: 15 Jahre
- Frist verpasst: 10 Euro Verwarnungsgeld möglich
- Ausnahme: vor 1953 Geborene haben grundsätzlich bis 2033 Zeit
Wer betroffen ist, sollte nicht bis Januar warten. Je näher die Frist rückt, desto stärker können Fahrerlaubnisbehörden ausgelastet sein.
Ein Blick auf das Feld 4a des Führerscheins reicht aus, um festzustellen, ob der eigene Kartenführerschein 2027 an der Reihe ist.